Autor: Baldur Guggenbichler (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 01-08-04 11:12
In der bisherigen Diskussion dieses Forums wurde der Rahmen des Diskussionstthemas "Europ�ische Identit�t" m.E. noch nicht hinreichend ber�cksichtigt. Der Verfassungsvertrag hat u.a. die Funktion zu erreichen, dass alle gegenw�rtigen und zuk�nftigen Einwohner des EU-Raumes sich als Mitglieder dieser Union europ�ischer Staaten verstehen und sich mit diesem Gebilde als ihrem Lebensraum identifizieren k�nnen.
Es w�re falsch anzunehmen, dass man sich nur mit einem in sich v�llig harmonischen Staatenbund identifizieren k�nne. Das w�re v�llig realit�tsfern. (Noch gestern sagte der ehemalige Staatspr�sident von Estland, Lennart Meri, die EU werde nie ein problemfreies Gebiet sein. Unterschiede seien etwas Spannendes, doch sie d�rften nicht in Trennendes m�nden, was nur neue Probleme schaffe. Vgl. Rheinische Post 8.1.04). Die Einwohner h�tten aber gleichwohl die Aufgabe, ja Verpflichtung, das Zusammenleben der Menschen �ber die Nationengrenzen hinweg (=supranational) immer mehr lebenswerter und menschenw�rdiger zu gestalten. Als Orientierung eines solchen Handelns mu� die Verfassung geeignet sein. So kann sie Identit�t stiften.
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