Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geMinisterrat (Rat der Europ�ischen Union)
Der Ministerrat (Rat der Europ�ischen Union) mit Sitz in Br�ssel ist das zentrale Beschlussorgan der EU, in dem die jeweils zust�ndigen Fachminister der EU-Mitgliedsstaaten zusammenkommen. Er lenkt die Kooperation der Mitgliedsl�nder und entscheidet in Angelegenheiten der GASP auf der Grundlage der vom Europ�ischen Rat festgelegten Richtlinien. Er ist ebenfalls dazu bef�higt, internationale Abkommen im Namen der Gemeinschaft und der Union abzuschlie�en.
Die fachliche Zusammensetzung des Ministerrats wechselt entsprechend des Themas der Beratungen. Seit dem zweiten Halbjahr 2002 kommt er in neun verschiedenen Formationen zusammen. Dazu geh�ren unter anderem der Rat �Allgemeine Angelegenheiten und Au�enbeziehungen� und der Rat f�r �Wirtschaft und Finanzen�. Der Ausschuss der St�ndigen Vertreter (COREPER) bereitet alle Arbeiten des Ministerrats vor und koordiniert diese.
Jeder Mitgliedstaat �bernimmt in einem festen Turnus f�r sechs Monate den Vorsitz im Rat (EU-Ratspr�sidentschaft).
Seit Januar 2007 wird der Ratsvorsitz nach einem neuen Verfahren ausge�bt, der sogenannten Dreier-Pr�sidentschaft. Dies bedeutet, dass die drei Mitgliedstaaten, die k�nftig die Ratspr�sidentschaft innehaben, einen gemeinsamen Programmentwurf ausarbeiten. Diese Reform soll es erm�glichen, eine langfristig orientierte Politik zu betreiben. Bis Dezember 2011 hat Polen die Ratspr�sidentschaft inne. Darauf folgen D�nemark und Zypern (2012) sowie Irland und Litauen (2013), wobei Polen, D�nemark und Zypern ein 18-Monatsprogramm im Rahmen ihrer Dreier-Pr�sidentschaft erarbeitet haben.
F�r die Beschl�sse des Rats ist in einzelnen, besonders wichtigen Politikbereichen (z.B. Steuern, Arbeitnehmerrechte) Einstimmigkeit gefordert. Bei vielen anderen Themen gen�gt eine qualifizierte Mehrheit. Dazu werden die Stimmen der EU-L�nder unterschiedlich gewichtet. Deutschland, Frankreich, das Vereinigte K�nigreich und Italien verf�gen �ber jeweils 29, Malta als das Land mit der geringsten Einwohnerzahl �ber 3 Stimmen. F�r die qualifizierte Mehrheit bedarf es der Mehrheit der Mitgliedsstaaten und mindestens 255 der insgesamt 345 Stimmen.
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erfolgt die Beschlussfassung ab 2014 mit der sogenannten doppelten Mehrheit (Mehrheit bei 55% der abgegebenen Stimmen erreicht, mindestens 15 Mitgliedsstaaten und 65% der Bev�lkerung).
aktualis. 1/2012