Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geSchengen
Die Regierungen von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichneten am 14. Juni 1985 im luxemburgischen Schengen das sogenannte Schengener Abkommen.
In dem erst 1995 in Kraft getretenen �bereinkommen sind die Durchf�hrung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gew�hrleistet wird, festgelegt. Inzwischen geh�ren fast alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die Drittstaaten Island und Norwegen (1996) und seit Dezember 2008 auch die Schweiz dem Schengen-Raum an.
Im Vereinigten K�nigreich sowie Irland gilt das �bereinkommen nur eingeschr�nkt, und es werden weiterhin Grenzkontrollen durchgef�hrt. Bulgarien, Rum�nien und Zypern wenden bisher nur bestimmte Teile der Bestimmungen an.
Das �bereinkommen von Schengen bedarf der Ratifikation durch die nationalen Parlamente. Durch den Vertrag von Amsterdam wurde der sogenannte Schengen-Besitzstand in den rechtlichen und institutionellen Rahmen der Europ�ischen Union integriert und geh�rt damit von nun an zum acquis communautaire.
Im Schengen-Raum kann jeder B�rger der Unterzeichnerstaaten fast ohne jegliche Kontrolle die Grenzen �berqueren. B�rger, die keinem der Unterzeichnerstaaten angeh�ren, erhalten eine Einreise-Erlaubnis f�r alle Schengen-Staaten (Schengen-Visum). Im Gegenzug finden st�rkere Au�engrenzkontrollen statt, die Polizei- und Justizbeh�rden der Unterzeichnerstaaten arbeiten verst�rkt zusammen und das Schengener Informationssystem, ein elektronischer Fahndungsverbund, wurde ins Leben gerufen.
aktualis. 1/2012