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EU-Sozialpolitik


Urspr�nglich spielte die Sozialpolitik in den R�mischen Vertr�gen 1957 nur eine untergeordnete Rolle neben den zun�chst vorherrschenden Themen Wirtschafts- und Sicherheitspolitik.

Mit der Zeit gewann die europ�ische Sozialpolitik aber an Bedeutung mit dem vorl�ufigen Abschluss, dass Art. 2 des EUV die sozialen Grundwerte Gerechtigkeit, Solidarit�t und Nichtdiskriminierung aufgef�hrt sind. Ferner wird die Europ�ische Union in Art. 3 EUV auf die soziale Marktwirtschaft verpflichtet mit dem Ziel der Vollbesch�ftigung und des sozialen Fortschritts.

Die Ziele der Sozialpolitik sind sogenannte Querschnittsziele, d.h. sie sollen bei allen EU-Ma�nahmen flankiert werden. Die Rolle der Sozialpartner wird gest�rkt. Grenzen findet die Sozialpolitik, wenn eine Gef�hrdung der nationalen Sozialschutzsysteme durch EU-Gesetzgebungsverfahren im Bereich der sozialen Sicherheit von Arbeitnehmern droht.

Die europ�ische Sozialpolitik f�llt in den Bereich der geteilten Zust�ndigkeit.

Bekanntestes Instrument der Sozialpolitik ist der Europ�ische Sozialfonds (ESF), mit dessen Hilfe Ma�nahmen auf dem Arbeitsmarkt finanziert werden k�nnen, die beispielsweise Ma�nahmen zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beinhalten. Der ESF hat ein j�hrliches Finanzierungsvolumen von etwa 10 Mrd. Euro.

aktualis. 1/2012

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