Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geVerfahren der verst�rkten Zusammenarbeit
Voraussetzung ist, dass die Verwirklichung der Ziele der EU gef�rdert wird, ihre Interessen gesch�tzt und der Integrationsprozess gest�rkt wird. Ferner darf das Verfahren nur als ultima ratio zur Anwendung kommen, wenn also keine Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten herbeigef�hrt werden konnte. Die Teilnahme an den Beratungen steht allen Ratsmitgliedern offen, die Beschlussfassung ist hingegen � ebenso wie die anschlie�ende Verbindlichkeit � den beteiligten Mitgliedstaaten vorbehalten.
Das Verfahren der verst�rkten Zusammenarbeit wurde bisher zwei Mal angewendet: 2010 einigten sich zehn Mitgliedstaaten auf gemeinsame Vorschriften f�r ein Scheidungsverfahren und im Februar 2011 fand das Verfahren Anwendung f�r die Einf�hrung eines Europ�ischen Patents.
Es ist insofern ein Mittel f�r mehr Flexibilit�t, als dass bestimmte Vorhaben nicht durch einige wenige Mitgliedstaaten blockiert werden k�nnen.