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Stabilit�ts- und Wachstumspakt


Der Stabilit�ts- und Wachstumspakt (SWP) gilt f�r die dritte Stufe der Wirtschafts- und W�hrungsunion (WWU), die am 1. Januar 1999 begonnen hat. Der Pakt soll gew�hrleisten, dass die Mitgliedstaaten ihre Bem�hungen um Haushaltsdisziplin auch nach der Einf�hrung des Euros fortsetzen.

Die Mitgliedstaaten haben sich mittelfristig verpflichtet, die Ma�gabe eines nahezu ausge-glichenen Etats weiterhin zu erf�llen und dem Rat und der Kommission bis zum 1. Januar 1999 ein Stabilit�tsprogramm vorzulegen, das seither j�hrlich �berarbeitet wird. Die Mitgliedsl�nder der Europ�ischen Union, die an der dritten Stufe der Wirtschafts- und W�hrungsunion nicht teilnehmen, mussten bis zum 1. M�rz 1999 ein Konvergenzprogramm vorlegen, das ebenfalls j�hrlich aktualisiert wird.

Da die Geldpolitik in der Euro-Zone von der Europ�ischen Zentralbank (EZB) bestimmt wird, beziehen sich die geforderten Bem�hungen vor allem auf die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegende Finanzpolitik.

Der SWP besteht aus einer pr�ventiven und einer korrektiven Komponente, um die Stabilit�t zu garantieren bzw. wieder herzustellen. Mit Hilfe der pr�ventiven Ma�nahmen sollen Fehlentwicklungen fr�hzeitig erkannt werden, damit rechtzeitig Gegenma�nahmen eingeleitet werden k�nnen. Die Ma�nahmen im korrektiven Arm kommen zur Anwendung, wenn eine Schieflage bereits eingetreten ist � eine der bekanntesten ist das sogenannten Defizitverfahren. Es sieht vor, dass der Rat Sanktionen verh�ngen kann, falls ein Mitgliedsstaat nicht die notwendigen Schritte zur Behebung eines �berm��igen Defizits (Neuverschuldung �ber 3% des BIP) einleitet.

Infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise konnte die �berwiegende Anzahl der Mitgliedstaaten die Grenzen nicht einhalten, weil sie u.a. Banken- und Konjunkturprogramme finanziert hatten.

Seit der Reform des SWP 2005 k�nnen im Defizitverfahren zwar besondere Umst�nde, wie zum Beispiel staatliche Reformvorhaben oder besondere Lasten (wie die deutsche Einheit), aber auch Naturkatastrophen oder eine Rezession, die den betroffenen Staat unverh�ltnism��ig belasten, zu seinen Gunsten ber�cksichtigt werden. Der Verschuldensanstieg in Folge der Wirtschaftskrise fiel allerdings nicht darunter, so dass gegen die meisten Mitgliedstaaten entsprechende Defizitverfahren eingeleitet wurden (Ende 2009 waren gegen 20 von 27 Mitgliedstaaten entsprechende Verfahren anh�ngig).

Als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren ab 2007 wurde der Stabilit�ts- und Wachstumspakt 2010/2011 weiter reformiert. Unter anderem wurde ein weiteres Defizitkriterium eingef�hrt. K�nftig darf die �ffentliche Gesamtverschuldung eines Staates 60% des BIP nicht �bersteigen.

http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/index_de.htm

Aktualis. 2012

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