Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geVertrag von Amsterdam
Der Vertrag von Amsterdam (VdA) ist das Resultat der Regierungskonferenz, die auf der Tagung des Europ�ischen Rats am 29. M�rz 1996 in Turin eingeleitet wurde. Er wurde auf dem Treffen des Europ�ischen Rats am 16. und 17. Juni 1997 in der niederl�ndischen Hauptstadt beschlossen und am 2. Oktober 1997 von den Au�enministern der f�nfzehn EU-Staaten unterzeichnet.
Durch den VdA wurde die Stellung des Europ�ischen Parlaments (EP) weiter gest�rkt. Ab sofort musste das EP der Wahl des Kommissionspr�sidenten zustimmen, und die Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens wurde ausgeweitet und vereinfacht. Auch kann der Rat seit dem VdA in bestimmten F�llen Beschl�sse mit qualifizierter Mehrheit f�llen. Ferner wurden der sog. Schengen-Besitzstand, das Abkommen �ber die Sozialpolitik und die Petersberger Aufgaben in den EU-Vertrag aufgenommen.
Seit dem VdA haben Unionsb�rger die M�glichkeit, beim Europ�ischen Gerichtshof gegen die Verletzung von Grundrechten durch die EU-Institutionen zu klagen. Schlie�lich wurde durch den VdA das Amt eines Hohen Vertreters der GASP geschaffen, das der Spanier Javier Solana ab 1999 als erster bekleiden durfte.
Der Vertrag von Amsterdam bildet mit der Einheitlichen Europ�ischen Akte (EEA) und dem Vertrag von Maastricht die dritte gro�e Reform der R�mischen Vertr�ge. Er entsprach nicht den Erwartungen, die EU ausreichend auf die bevorstehende Erweiterung vorzubereiten. Daher wurde eine weitere Regierungskonferenz zur Reform der Europ�ischen Vertr�ge notwendig, die zu dem Vertrag von Nizza f�hrte.