Glossar Allgemein
Schnellauswahl zum Thema:
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geVertrag von Maastricht (Vertrag �ber die Europ�ische Union)
Im Dezember 1991 verst�ndigte sich der Europ�ische Rat in Maastricht nach zwei parallel laufenden Regierungskonferenzen zur Politischen Union und zur Wirtschafts- und W�hrungs-union (WWU) auf den Vertrag �ber die Europ�ische Union.
Im Mittelpunkt des Vertrags stand die WWU, die in einem dreistufigen, unumkehrbaren Prozess entstehen sollte. Trotz erheblicher Widerst�nde in einzelnen Mitgliedstaaten wurde die WWU am 1. Januar 1999 errichtet. Der VM schuf au�erdem die Europ�ische Union als Dach �ber einer aus drei S�ulen bestehenden Konstruktion:
- Die erste S�ule bestand aus den "Europ�ischen Gemeinschaften" (EG),
- die zweite aus der (Gemeinsamen Au�en- und Sicherheitspolitik" (GASP)
- die dritte aus der "Zusammenarbeit in den Bereichen Innere Sicherheit und Justiz" (seit 1997 nur noch polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen).
Die zur ersten S�ule geh�rende EWG wurde in Europ�ische Gemeinschaft umbenannt. Mit dem VM wurde das Mitentscheidungsverfahren eingef�hrt, mit dem das Europ�ische Parlament gest�rkt wurde. Ferner wurde der Grundsatz der Subsidiarit�t als allgemein geltendes Prinzip in der Rechtsordnung der Europ�ischen Union verankert. Schlie�lich schuf er auch den Ausschuss der Regionen (AdR), europ�ische politische Parteien und die Unionsb�rgerschaft.
Der Vertrag sah vor, nach f�nf Jahren eine �berpr�fung der Vereinbarungen vorzunehmen. Diese erfolgte im Rahmen der Regierungskonferenz 1996/97, die den Vertrag von Amsterdam vorbereitete.