Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geVertrag von Nizza
Der auf dem Treffen des Europ�ischen Rats in Nizza im Dezember 2000 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnete und am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza (VN) war die vierte gro�e Revision der R�mischen Vertr�ge. Der Vertrag f�hrte zu dringend notwendigen Reformen der schwerf�llig funktionierenden Organe der Europ�ischen Union (EU). Eine solche Reform war angesichts der geplanten EU-Erweiterung zwingend.
Die institutionelle Reform der EU im Kontext der Erweiterung war daher Thema der Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten im Dezember 2000. Nach z�hem Ringen einigten sich die Staats- und Regierungschefs trotz divergierenden einzelstaatlichen Interessen schlie�lich auf einen Kompromiss.
Der VN legt die Zusammensetzung der Institutionen in einer auf 27 Mitgliedsl�nder erweiterten Union fest und regelt Beschluss- und Gesetzgebungsverfahren teilweise neu. Die zaghaften Reformans�tze und die komplizierten Neuregelungen im VN blieben weit hinter den Erwartungen zur�ck, er�ffneten dennoch den Weg zur geplanten Erweiterung der EU.
Die Weiterentwicklung der GASP um die Europ�ische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) wurde mit dem Vertrag von Nizza formal akzeptiert. Eine wichtige �nderung war ebenfalls, dass die Sitzverteilung im Europ�ischen Parlament st�rker an der Bev�lkerungszahl ausgerichtet und die H�chstgrenze von 732 Europaabgeordneten festgelegt wurde. Ab sofort stellte jeder Mitgliedsstaat nur ein Kommissionsmitglied. Au�erdem wurde seit dem bei der Gesetzgebung noch h�ufiger mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt, und die Stimmgewichtung im Ministerrat wurde neu geregelt.
Schlie�lich wurde durch den Vertrag von Nizza das Verfahren der verst�rkten Zusammenarbeit geschaffen, nach dem mindestens acht Staaten eine verst�rkte Zusammenarbeit vereinbaren k�nnen. Dieses Verfahren soll als Schrittmacher dienen und die Integration vorantreiben.