Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geWirtschafts- und Sozialausschuss
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss entstand 1957 mit der Gr�ndung der Europ�ischen Wirtschaftsgemeinschaft und ist kein Organ der Europ�ischen Union. Ihm geh�ren 344 Mitglieder an, die unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Gruppierungen, wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessensgruppen, vertreten und sich nach Bev�lkerungsgr��e auf die Mitgliedsstaaten verteilen.
Die Ausschussmitglieder werden vom Rat der Europ�ischen Union (Ministerrat) auf Vorschlag der nationalen Regierungen f�r vier Jahre berufen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss kann seit dem Vertrag von Amsterdam von der Europ�ischen Kommission, dem Rat oder dem Europ�ischen Parlament geh�rt werden.
Bei vielen Themen m�ssen die Europ�ische Kommission und der Ministerrat zun�chst den Wirtschafts- und Sozialausschuss anh�ren, bevor sie t�tig werden k�nnen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss kann aber auch von sich aus Stellungnahmen abgeben. Durch diese Bestimmungen sollen wichtige Gruppen der Zivilgesellschaft schon fr�hzeitig in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden.