Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geWWU - Wirtschafts- und W�hrungsunion
Die Regelungen zur Wirtschafts- und W�hrungsunion (WWU) bildeten den Kernbestand des Vertrags von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Auf dem Weg zu einer stabilen, europ�ischen Gemeinschaftsw�hrung sollte die Finanz-, Wirtschafts- und W�hrungspolitik stufenweise immer enger aufeinander abgestimmt werden.
In der am 1. Januar 1994 einsetzenden zweiten Stufe sollten die politischen, aber auch die rechtlichen und institutionellen Bedingungen f�r die Einf�hrung einer Gemeinschaftsw�hrung geschaffen werden. Einige EU-Staaten mussten ihre Zentralbanken in eine unabh�ngige Institution umwandeln. Insbesondere hatten die L�nder in dieser Phase den im Vertrag von Maastricht festgelegten �Stabilit�tstest� zu bestehen. Au�erdem wurde w�hrend dieser Phase das Europ�ische W�hrungsinstitut (EWI) gegr�ndet, an dessen Stelle am 30. Juni 1998 die Europ�ische Zentralbank (EZB) trat.
Mit der Einf�hrung des Euro am 1. Januar 1999 auf den Devisenm�rkten und im elektronischen Zahlungsverkehr und einer schrittweisen Bargeldeinf�hrung begann die entscheidende dritte Stufe der Wirtschafts- und W�hrungsunion.
Heute wird die europ�ische W�hrungspolitik vom Europ�ischen System der Zentralbanken festgelegt, das aus der EZB und den nationalen Zentralbanken besteht. Inzwischen haben 17 EU-Mitgliedsstaaten den Euro als offizielle W�hrung.
Damit die WWU langfristig erfolgreich ist, m�ssen die Haushaltskonsolidierung fortgesetzt und die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden.