Glossar Allgemein
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A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Alle Eintr�geGASP (Gemeinsame Au�en- und Sicherheitspolitik)
Die GASP (Gemeinsame Au�en- und Sicherheitspolitik) bildet die zweite S�ule der Europ�ischen Union und beschreibt deren zentralen au�en- und sicherheitspolitischen Handlungsrahmen. Im Gegensatz zur supranationalen ersten S�ule der Europ�ischen Union ist die GASP rein intergouvernemental gepr�gt.
Das au�enpolitische Profil der Union erhielt mit dem Vertrag von Amsterdam eine weitere Sch�rfung. Nach dessen Inkrafttreten wurde mit dem Spanier Javier Solana 1999 erstmals ein Hoher Vertreter f�r die GASP berufen. Auch kann der Rat seit dem Vertrag von Amsterdam in bestimmten F�llen Beschl�sse mit qualifizierter Mehrheit f�llen.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Nizza 2003 gab es eine Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, sodass die Handlungsf�higkeit der GASP gest�rkt wurde. Um die autonome Handlungsf�higkeit der EU auch auf sicherheits- und verteidigungs-politischem Gebiet auszuweiten und damit eine gr��ere Effizienz auf der internationalen Ebene zu erzielen, haben die Mitgliedstaaten ab 1999 die ESVP (europ. Sicherheits- und Verteidigungspolitik) entwickelt.
Instrumente der GASP sind die gemeinsamen Strategien, die gemeinsamen Aktionen und die gemeinsamen Standpunkte. Die divergierende Haltung der EU-Mitgliedstaaten zum Irak-Konflikt bedeutete 2002/03 einen schweren R�ckschlag f�r die GASP.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gab es weitreichende �nderungen innerhalb der GASP. So wurde ein Europ�ischer Ausw�rtiger Dienst sowie das Amt des Hohen Vertreters der Union f�r die Au�en- und Sicherheitspolitik geschaffen, das die Befugnisse des Hohen Repr�sentanten der GASP mit denen des Kommissionsmitglieds f�r Au�enbeziehungen zusammenf�hrte. Dennoch bleibt die GASP auch nach Lissabon prinzipiell intergouvernemental.
aktualis. 1/2012