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Allgemeine Erkl�rung der Menschenrechte (AEMR)

Die Allgemeine Erkl�rung der Menschenrechte wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie enth�lt in ihren 30 Artikeln einige allgemeine Bestimmungen, einen Katalog von Freiheits- und polititschen Bet�tigungsrechten sowie Gleichheitsrechte im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich. Art. 29 beschreibt zul�ssige Einschr�nkungsm�glichkeiten, wobei jedoch in Art. 30 unmi�verst�ndlich dargelegt wird, dass keine dieser Einschr�nkungsm�glichkeiten zur Vernichtung oder zum Aufheben der enthaltenen Rechte f�hren d�rfen. Die AEMR wird erg�nzt durch andere internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere den Internationalen Pakt �ber b�rgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt �ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

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