Die Geschichte der Europäischen Einigung im Zeitraffer



  • 1945

    Europa nach dem 2. Weltkrieg

    Nach Ende des vom nationalsozialistischen Deutschen Reich ausgelösten Zweiten Weltkriegs, lag der größte Teil Europas in Schutt und Asche. Bereits wenige Jahre nach Kriegsende gewannen Ideen wieder an Bedeutung, gleichberechtigt auf den Feldern der Politik, der Wirtschaft, der Kultur, aber auch im militärischen Bereich, zwischen den europäischen Staaten zusammenzuarbeiten.

    Dabei hatten alle Protagonist_innen sehr gut in Erinnerung, was Willkürherrschaft, Krieg, Hunger, Elend, Vertreibung und Verfolgung bedeuten. Bedingt durch den heraufziehenden Kalten Krieg spaltete sich der Kontinent zunächst in zwei Teile: Den hauptsächlich demokratischen im Westen, den kommunistisch orientierten im Osten.

    Die 1949 gegründete Bundesrepublik beschritt von Anfang an den Weg der "Westbindung", wurde Teil der westlichen Staatengemeinschaft und trieb zusammen mit Frankreich stetig den friedlichen Einigungsprozess in Europa entscheidend voran.

    Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 ergab sich die historische Chance, in ganz Europa Freiheit und Demokratie zu etablieren. Bei der politischen Umsetzung dieser einmaligen Gelegenheit spielte und spielt - trotz unbestreitbarer Unzulängiglichkeiten -  die EU weiterhin eine gewichtige Rolle.





    Das zerstörte Dresden 1945, hier die Frauenkirche. Bild:  J.H. Darchinger / FES

  • 1948

    Haager Europa-Konferenz

    Bei der "Haager Europa-Konferenz" kommen im Mai 1948 ca. 700 Politiker aus verschiedenen europäischen Ländern zusammen, um den Europa-Gedanken zu beleben und in breiterer Öffentlichkeit zu diskutieren.

    Sie erörtern Wege der wirtschaftlichen und politischen Vertiefung zwischen den Staaten, wie die Schaffung eines Gemeinsamen Markts oder einer Zollunion.





    Bild: Christoph Ehleben, pixelio.de

  • 1949

    Gründung der NATO


    Im April 1949 schließen sich die europäischen Staaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal und das Vereinigte Königreich mit den USA und Kanada zur "Nordatlantischen Vertragsorganisation" (NATO) zusammen.

    Diese Organisation sieht sich in erster Linie als Verteidigungsbündnis, das auch in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen kooperieren will.





    NATO-Flagge © Zerbor / fotolia.com

  • 1949

    Gründung der Bundesrepublik


    Die "Bundesrepublik Deutschland" wird am 23.05.1949 als Zusammenschluss der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone gegründet.

    Konrad Adenauer (1876-1967) wird der erste Kanzler der Bundesrepublik (Amtszeit: 1949-1963). Adenauer sieht keine Alternative zur Strategie der "Westbindung". Das heißt, dass sich die Bundesrepublik schrittweise ab den 1950er Jahren in westlich ausgerichtete, internationale Bündnisse (z.B. EGKS, NATO, EG, EU) einfügt.

    Die seit den 1960er Jahren besonders enge deutsch-französische Kooperation wird später auch als Motor des europäische Einigungsprozesses bezeichnet werden.





    GG-Präambel (wikimedia commons)

  • 1950

    Schuman-Plan


    Der französische Außenminister Robert Schuman (1886-1963) präsentiert am 9. Mai in Paris den Plan, die Kohle- und Stahlproduktion Deutschlands und Frankreichs unter die Kontrolle einer "Hohen Behörde" zu stellen.

    Adenauer reagiert positiv auf den "Schuman-Plan" und sieht eine geeignete Gelegenheit, Deutschlands politische Isolation aufzuheben.

    Der Beitritt weiterer Staaten zu diesem Verbund ist erwünscht. Bereits im Juni 1950 treffen sich Delegationen aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Italien und Deutschland zu Verhandlungen.





    Frankreichs Außenminister Robert Schuman (li), Helene Wessel (MdB) und Bundeskanzler Konrad Adenauer (re) 1950 im Gespräch.

    Bild: Rechteinhaber dieses Fotos unbekannt. Falls Sie im Besitz des Fotorechts sind, so sprechen Sie uns bitte an.

  • 1951

    Gründung der Montanunion


    Ausgehend vom "Schuman-Plan" wird am 18.4.1951 die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS), auch Montanunion genannt, gegründet.

    Zu den Gründungsmitgliedern gehören Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Italien. Die Montanunion tritt am 23.07.1952 in Kraft.

    Sie bildet die Grundlage für die schrittweise Entwicklung eines gemeinsamen Markts für Kohle, Eisenerz, Schrott und Stahl.





    Industrieanlage / Thomas Max Müller, pixelio.de

  • 1954

    Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)


    Die Intensivierung der europäischen Kooperation mit dem Ziel einer "Europäischen Verteidigungsgemeinschaft" (EVG) schlägt aufgrund des französischen Widerstands fehl.

    Die BeNeLux-Staaten, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland hatten 1952 einen Vertrag geschlossen, eine gemeinsam geführte europäische Armee zu bilden. Somit sollte u.a. die Wiederbewaffnung Deutschlands mithilfe internationaler Strukturen überwacht und ein Beitrag zur Stärkung der westeuropäischen Verteidigungsfähigkeit geleistet werden.

    Die EVG scheitert am 30.08.1954 am "Nein" der französischen Nationalversammlung, die eine Ratifizierung des Vertrags ablehnt. Wenige Monate später tritt Deutschland der NATO bei.





    Bild: Eiffelturm in Paris vor dunklem Himmel; Lara/www.pixelio.de

  • 1957

    Die Römischen Verträge


    In Rom unterzeichnen am 25.03.1957 die BeNeLux-Staaten, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland die sog. "Römischen Verträge".

    Sie beinhalten die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und zur Europäischen Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom).

    Die EWG sieht u.a. die schrittweise Verzahnung der europäischen Märkte vor, Euratom u.a. die gemeinsame Erforschung und friedliche Nutzung von Kernenergie.

    Die entsprechenden Behörden werden in Brüssel angesiedelt. Am 01.01.1958 tritt das Vertragswerk in Kraft.





    Sonderbriefmarke der Deutschen Post 2007 zu "50 Jahre Römische Verträge", wikimedia commons

  • 1963

    Élysée-Vertrag


    Am 22.01.1963 unterzeichnen der französische Präsident Charles de Gaulle und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast (Dienstsitz des frz. Präsidenten) den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, auch Élysée-Vertrag genannt.

    Mit diesem Vertrag verpflichten sich beide Seiten, auf zahlreichen Gebieten (z.B. Politik, Kultur, Bildung) eng zu kooperieren.

    Der Vertrag bildet den Beginn einer neuen Ära im deutsch-französischen Verhältnis, das jahrhundertelang von Feindseligkeit und Misstrauen geprägt war. Die sich aus dem Vertrag entwickelnde enge "deutsch-französische Freundschaft" wird zum Motor des europäischen Einigungsprozesses.





    Akt der Vertragsunterzeichung / wikimedia commons

  • 1967

    EG-Fusionsvertrag


    Mit dem "EG-Fusionsvertrag" erhalten die drei Europäischen Gemeinschaften (die EGKS bzw. Montanunion, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG und Euroatom)

    • ein gemeinsames Parlament,

    • eine gemeinsame Kommission,

    • einen gemeinsamen Rat und

    • einen gemeinsamen Gerichtshof.





    ineinandergreifende Zahnräder; S. Hofschlaeger/pixelio.de

  • 1970

    Willy Brandts Kniefall in Warschau


    Am 7. Dezember 1970 besucht Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) Warschau.

    Warschau wie ganz Polen war während des Zweiten Weltkriegs von den Deutschen stark zerstört worden. Millionen Menschen hatten sehr stark unter der deutschen Besatzung gelitten.

    Am Mahnmal für die ermordeten Juden des Warschauer Ghettos macht Brandt im Gedenken an die Opfer der Verbrechen Nazi-Deutschlands einen Kniefall. Eine Geste der Verantwortung gegenüber der Vergangenheit, eine Verplichtung für die Zukunft.

    Am selben Tag wird als Teil der bundesdeutschen Verständigungspolitik gegenüber Osteuropa (Ostpolitik) der "Warschauer Vertrag" unterzeichnet, der u.a. die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens bestätigt und den Ausbau der deutsch-polnischen Beziehungen vorsieht.





    Animation: Willy Brandts Kniefall in Warschau / Bild: Bundesbildstelle  

  • 1972

    Europa-Hymne


    Der Europarat einigt sich auf Ludwig v. Beethovens "Ode an die Freude" (aus der 9. Sinfonie, 1824) als symbolische Hymne für den ganzen europäischen Kontinent.





  • 1973

    Die EG-Norderweiterung


    Die Vorteile der Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften (EG) überzeugen weitere Staaten zum Beitritt.

    Im Rahmen der sogenannten "Norderweiterung" treten am 1.1.1973

    • das Vereinigte Königreich,
    • Irland und
    • Dänemark den EG bei.


    Norwegen tritt nicht den EG bei, weil die Bevölkerung in einem Referendum gegen den Beitritt gestimmt hatte.

  • 1979

    Europäisches Währungssystem (EWS)


    Zu Beginn des Jahres 1979 tritt das "Europäische Währungssystem" (EWS) in Kraft.

    Konzipiert wird das EWS federführend durch den französischen Präsidenten Valéry Giscard d´Estaing und den deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD).

    Mit dem EWS wird zwischen den teilnehmenden Staaten der EG ein Wechselkurssystem mit festgelegten Bandbreiten etabliert. Somit konnten allzu heftige Kursauschläge einzelner Währungen verhindert werden.

    Das EWS ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur europäischen Gemeinschaftswährung "Euro".





    Giscard d'Estaing und Helmut Schmidt (J.H. Darchinger / FES) 

  • 1979

    Erste Direktwahl zum Europäischen Parlament


    Während des 07.-10.6.1979 wählen die EG-Bürger_innen erstmals das "Europäische Parlament" (EP). Erstmals bietet sich die Gelegenheit, per Direktwahl die Volksvertreter_innen in ein Parlament auf europäischer Ebene zu entsenden.

    Bereits seit den 1950er Jahren hatten die Parlamente der Mitgliedsstaaten Vertreter in eine übergeordnete parlamentarische Versammlung entsandt, die jedoch über wenig politischen Gestaltungsspielraum verfügte.

    Die Kompetenzen des EP sind Ende der 1970er Jahre noch kaum entwickelt. Erst seit den 1980er Jahren entwickelt das EP schrittweise einen spürbaren Bedeutungsgewinn.





    Wahlplakat der SPD zur ersten Europawahl 1979; Bild: FES, Archiv der sozialen Demokratie

  • 1981/86

    Die EG-Süderweiterung


    Zum 1.1.1981 tritt Griechenland den EG bei, fünf Jahre später folgen Spanien und Portugal.

    Allen drei vor allem agrarisch, wenig industriell geprägten Ländern ist gemein, erst seit wenigen Jahren über eine demokratische Staatsform zu verfügen.

    Die EG-Mitgliedschaft eröffnet diesen Staaten sowohl Stärkung und Entwicklung demokratischer Strukturen als auch einen Zugewinn an wirtschaftlicher Dynamik und Wohlstand.

  • 1987

    Einheitliche Europäische Akte (EEA)


    Am 1.7.1987 tritt die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in Kraft. Sie modifiziert die "Römischen Verträge" und verleiht der europäischen Integration neue Dynamik.

    Die EEA bildet die Grundlage zur verbindlichen Schaffung eines einheitlichen Binnenmarkts, der bis spätestens zum 1.1.1993 verwirklicht werden soll. Der Binnenmarkt garantiert freien Verkehr für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital.

    Im Zuge der EEA werden auch die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt. Unterzeichnet wurde die EEA von den Mitgliedsstaaten im Februar 1986.





    Bild: Thomas Max Müller, pixelio.de

  • 1987

    Programm Erasmus


    Seit 1987 fördern die EG den europaweiten Austausch von Studierenden und Lehrpersonal sowie die internationale Zusammenarbeit von Universitäten.

    Das Programm "Erasmus" bezieht sich auf den Humanisten Erasmus von Rotterdam (1465-1536), der zu Studienzwecken wichtige europäische Städte der Zeit bereiste.

    Heute beteiligen sich ca. 90 Prozent der Universitäten in Europa von diesem Programm. Seit 1987 haben mehr als zwei Mio. Studierende von diesem einmaligen Netzwerk profitiert.





    Bild: Gabi Schoeneman, www.pixelio.de

  • 1990

    Die deutsche Wiedervereinigung


    Nach der deutschen Wiedervereinigung mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 03.10.1990 ist nun ganz Deutschland Teil der EG.

  • 1992

    Vollendung des Binnenmarkts


    Zum 31.12.1992 wird der "Europäische Binnenmarkt", wie im Rahmen der "Einheitlichen Europäischen Akte" (EEA) geregelt, vollendet.





    Bild: Joujou, pixelio.de

  • 1993

    Vertrag über die Europäische Union


    Im Februar 1992 unterzeichnen die Staats- und Regierungschefs der zwölf Mitgliedsstaaten den "Vertrag über die Europäische Union" (EUV), auch "Vertrag von Maastricht" genannt. Er tritt am 1.11.1993 in Kraft und ist die Vertragsgrundlage der Europäischen Union (EU).

    Der Vertrag bildet das gemeinsame Dach der EU für die bis dahin bestehenden

    • Europäische Gemeinschaften (EG),
    • die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und
    • die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.


    "Union" bezeichnet sowohl den Zustand als auch die Zukunftsperspektiven des europäischen Integrationsprozesses.





    Bunt gemusterter Motorroller, Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de

  • 1993

    Das Europa der 15


    Zum 1.1.1995 treten mit 

    • - Österreich,
    • - Schweden und
    • - Finnland

    drei weitere Staaten der EU bei. Somit wächst die Union auf 15 Mitgliedstaaten.

    Die Bevölkerung Norwegens spricht sich wie schon Anfang der 1970er Jahre per Referendum gegen einen Beitritt aus.

  • 1999

    Vertrag von Amsterdam


    Der "Vertrag von Amsterdam" wurde auf dem Treffen des Europäischer Rats am 16. und 17. Juni 1997 in der niederländischen Hauptstadt beschlossen und am 2. Oktober 1997 von den Außenministern der fünfzehn EU-Staaten unterzeichnet.

    Nachdem ihn alle Mitgliedstaaten ratifiziert hatten, ist der "Vertrag von Amsterdam" am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.

    Durch den "Vertrag von Amsterdam" sind Regelungen des "EU-Vertrags", der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und einiger mit diesen Verträgen verbundener Rechtsakte ergänzt worden.





    Bild: H. La., www.pixelio.de

  • 1999

    Agenda 2000


    Mit dem Aktionsprogramm "Agenda 2000", von der EU selbstbewusst "Ein Manifest für den Wandel" bezeichnet, eröffnet die Gemeinschaft Beitrittsperspektiven für bis zu 13 Staaten - hauptsächlich in Mittel- und Osteuropa.

    Die "Agenda 2000" soll Frieden, Sicherheit und Rechtstaatlichkeit in Europa stärken und den durch den Ost-West-Konflikt jahrzehntelang gespaltenen Kontinent einen helfen. Weiter verschreibt sich die "Agenda 2000"

    - der Verbesserung der Lebensqualität und Chancengleichheit der EU-Bürger_innen,
    - dem Schutz der Umwelt
    - sowie der Reform der EU-Agrarpolitik, u.a. mit dem Ziel, hochwertige und bezahlbare Lebensmitteln zu garantieren.

    Verabschiedet wurde die "Agenda 2000" am 26. März 1999 in Berlin.





    Bild: Zwei sich gegenseitig stützende Hände; Stephanie Hofschlaeger / www.pixelio.de

  • 2002

    Einführung des Euro


    In 12 von 15 EU-Mitgliedsländern (Luxemburg, Finnland, Irland, Belgien, den Niederlanden, Österreich, Frankreich, Griechenland, Deutschland, Italien, Spanien und Portugal) wird mit dem Euro am 1. Januar 2002 eine neue Gemeinschaftswährung nun auch als Bargeld eingeführt.

    Seit 1999 existierte der Euro bereits als Buchgeld.

    Viele Menschen bejubeln den Euro, erleichtert er doch u.a. das Reisen innerhalb der Union und stärkt das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl. Manch eine/r trauert Deutscher Mark, Lira, Drachme, Franc oder anderen Währungen als identitätsstiftendem Element nach.

    Erster Präsident der Europäischen Zentralbank wird der Niederländer Wim Duisenberg.





    Euro-Starterkit (© Tobilander / fotolia.de)

  • 2003

    Vertrag von Nizza


    Auf dem Treffen des Europäischen Rats wird von den Staats- und Regierungschefs im Dezember 2000 der "Vertrag von Nizza" unterzeichnet.

    Der Vertrag tritt am 1. Februar 2003 in Kraft und ist die vierte große Revision der "Römischen Verträge". Er leitet vor allem mit Blick auf die geplante EU-Erweiterung eine dringend notwendige Reform der recht schwerfällig funktionierenden Organe der Europäischen Union ein.

    Die Reformansätze und die komplizierten Neuregelungen im "Vertrag von Nizza" bleiben weit hinter den Erwartungen zurück, eröffnen dennoch den Weg zur geplanten Erweiterung.





    Bild: Jerzy, www.pixelio.de

  • 2004

    Die EU-Osterweiterung


    Die Europäische Union wächst am 1. Mai 2004 auf einen Schlag - mit Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern - um 10 Staaten.

    Die EU besteht nun aus 25 Ländern. Die Grundlagen für die EU-Osterweiterung waren 1999 mit der "Agenda 2000" sowie mit den Verträgen von Amsterdam und Nizza gelegt worden.

    Mit der Ost-Erweiterung geht ein Wandel der europäischen Politik einher:

    - Durch das Mehr an Mitgliedstaaten wird die EU heterogener

    - Politische Entscheidungsprozesse werden komplexer, das Wohlstands- und Wirtschaftsgefälle innerhalb der Union wird größer.

  • 2004

    Verfassungskonvent


    Am 29. Oktober 2004 wird in Rom feierlich der "Vertrag über eine Verfassung für Europa" (VVE) unterzeichnet.

    Mit der "EU-Verfassung", entworfen vom Europäischen Konvent unter Leitung des ehemaligen französischen Präsidenten Valéry Giscard d´Estaing, soll der EU eine eigene Rechtspersönlichkeit gegeben werden.

    Der Vertrag bedarf der Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten, um in Kraft zu treten. Die Entscheidung, die Verträge mittels Konvent zu reformieren, ist ein völlig neuer Weg. Die Arbeit des Konvents steht wegen der beteiligten Akteure - im Gegensatz zu früheren Regierungskonferenzen - viel stärker in der Öffentlichkeit.





    Bild: Peter Smola / www.pixelio.de 

  • 2005

    Scheitern der EU-Verfassung


    Damit der Verfassungsvertrag in Kraft treten kann, muss er in jedem Mitgliedstaat ratifiziert werden, entweder durch ein Votum des jeweiligen nationalen Parlaments (z.B. Bundestag) bzw. durch Referenden.

    Die im Frühsommer 2005 in Frankreich und den Niederlanden durchgeführten Referenden lehnten den "Vertrag über eine Verfassung für Europa" (VVE) ab. Somit scheitert die EU-Verfassung. Damit wird die historische Chance vertan, die Europäische Idee auf eine verlässliche Vertragsbasis zu stellen, mit der sich ihre Bürger_innen identifizieren können und die insbesondere die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union garantiert.

    Nach dem Scheitern des VVE stürzt die EU in eine vorläufige Krise, d.h. der Reformwille wurde von einer Mutlosigkeit verdrängt, die politischen Aktivitäten beschränkten sich auf kurzfristige Vorhaben.





    Papier aus dem Reißwolf (M.E., pixelio.de)

  • 2007

    Die EU der 27


    Rumänien und Bulgarien treten am 01.01.2007 der Europäischen Union bei. Nun besteht die EU aus 27 Staaten und umfasst ein Territorium von ca. 4,3 Mio. km² .

    Sie hat 23 offizielle Amtssprachen und etwa 500 Mio. Einwohner_-innen.

  • 2009

    Vertrag von Lissabon


    Im neuen EU-Reformvertrag, auch "Vertrag von Lissabon"genannt, wird ein Großteil der Inhalte des VVE eingearbeitet.

    Neben innerinstitutionellen Reformen sieht er u.a. die Schaffung eines "EU-Präsidenten" und eines "Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitsbeziehungen" vor. Das Europäische Parlament wird in nahezu allen Politikbereichen gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Europäischen Rat. Für den Rat wird das Verfahrensprinzip der doppelten Mehrheit eingeführt. Die Europäische Grundrechtecharta ist Bestandteil des Vertrages und damit verbindlich für alle Bürger_innen der EU. Gleiches gilt für das neu eingeführte Europäische Bürgerbegehren.

    Am 1. Dezember 2009 tritt der Vertrag schließlich in Kraft und stellt die Europäische Union auf eine neue Rechtsgrundlage.

    Die Ratifizierung verzögerte sich durch Tschechien und Irland: Tschechien wurde daraufhin per Zusatzklausel garantiert, dass aus der Grundrechtecharta keine Entschädigungsforderungen abgeleitet werden können. Irlands Bevölkerung stimmte der Ratifizierung erst im zweiten Anlauf zu, nachdem auf den ursprünglichen Plan verzichtet wurde, die Anzahl der Kommissionsmitglieder zu verringern.





  • 2010

    Bewährungsprobe Finanzkrise

    Die weltweite Finanzkrise verschärft sich, Griechenland steht kurz vor der Insolvenz. Weitere EU-Staaten (z.B. Irland, Portugal) sind von der Pleite bedroht, die Staatsdefizite der EU-Mitgliedstaaten sind so hoch wie nie zuvor. Es droht infolge komplexer internationaler Finanzverflechtungen die Gefahr unbeherrschbarer Kettenreaktionen in der Euro-Zone.

    Am 26. März beschließen die Euroländer ein Hilfspaket für Griechenland (110 Mrd. Euro). Das löst heftige Kontroversen aus, weil der Vertrag von Lissabon keine direkten Unterstützungsleistungen von Mitgliedstaaten vorsieht. Rechtsgrundlage des beschlossenen Rettungsschirms sind daher freiwillige bilaterale Kredite von EU-Mitgliedstaaten. Im Gegenzug verpflichtet sich Griechenland zu strikten Sparanstrengungen.

    Am 10. Mai 2010 beschließen EU und IWF ein 750 Milliarden-Paket zur Stabilisierung des Euro, den sog. Euro-Rettungsschirm (EFSF, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Alle Euro-Mitgliedstaaten leisten Einzahlungen entsprechend ihrer jeweiligen Wirtschafts- und Finanzkraft. Finanzhilfen aus dem Fonds können alle in Not geratenen Euroländer beantragen. Als erstes Euroland nimmt Irland im November 2010 Hilfen entgegen.





    Griechische Flagge (110stefan / www.pixelio.de)

  • 2011

    Verschärfung der Eurokrise


    Am 1. Januar führt Estland als 17. Staat die Gemeinschaftswährung EURO ein.

    Beim EU-Frühjahrsgipfel (25.03.) wird mit der Strategie „Europa 2020“ ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die EU aus der Krise zu führen und krisenfest für die Zukunft zu machen. Wirtschafts- und Finanzunion sollen verstärkt koordiniert werden.

    Das Volumen des Euro-Rettungsschirms wird auf 440 Mrd. Euro aufgestockt. Die EU streitet über den richtigen Weg aus der Eurokrise. Am 26.10. wird nach intensiver Debatte beschlossen, Griechenland einen Teil der Schulden zu erlassen. 





    Der Euro in der Klemme © Pitopia, Joachim B. Albers, 2010

  • 2012

    Die EU erhält den Friedensnobelpreis


    Im Februar bringen die Euroländer ein zweites Rettungspaket aus dem Rettungsschirm für Griechenland auf den Weg und verhindern die griechische Zahlungsunfähigkeit.

    Am 1. April tritt die Europäische Bürgerinitiative in Kraft. Mit ihr haben die EU-Bürger_innen die Möglichkeit, Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen. Kommen eine Millionen Unterschriften aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten zusammen und verlangen von der EU-Kommission die Erarbeitung eines Rechtsetzungsvorschlages in ihrem Zuständigkeitsbereich, ist diese dazu verpflichtet, den Vorschlag ernsthaft zu prüfen. Folgt sie der Initiative, wird das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Folgt sie nicht, muss sie ihre Gründe dafür klar und eindeutig darlegen.

    Im Juni einigen sich die Staats- und Regierungschefs im Grundsatz auf die Einführung einer gemeinsamen Bankenaufsicht im Euroraum. Im Oktober tritt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als dauerhafter Rettungsschirm und Nachfolger des EFSF (vgl. 2010) in Kraft.

    Im Dezember wird der Europäischen Union in Oslo der Friedensnobelpreis 2012 verliehen. Gewürdigt wird ihr Beitrag zur Förderung des Friedens und der Versöhnung, der Demokratie und der Menschenrechte während der 60 Jahre ihres Bestehens.





    Blick auf den europäischen Kontinent vom Weltall aus © Pitopia, intrepix, 2009

  • 2013

    Reformdiskussionen und Proteste


    Das Jahr beginnt mit einer Grundsatzrede des britischen Premiers David Cameron, in der er ein Referendum über den Verbleib Großbritanniens in der EU ankündigt. Er spricht sich für den Verbleib in der Staatengemeinschaft aus, fordert jedoch eine Reform des Lissabonvertrages. Die Diskussion in Großbritannien ist zugespitzt – doch sie wird auch über die Grenzen des Landes hinaus zwischen EU-Skeptikern und EU-Befürwortern geführt.

    Die Folgen der Krise in den betroffenen Staaten – hohe Arbeitslosigkeit sowie die erforderlichen Reformen und Sparmaßnahmen, die von der EU vorgegeben werden – führen zu kritischen Stimmen und teilweise gewalttätigen Protesten. Die EU-Länder kündigen einen Plan zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit v.a. in Südeuropa (bis zu 50%) an.

    Osterweiterung III: Am 1. Juli 2013 wird Kroatien das 28. Mitglied der Europäischen Union (EU), die EU-Kommission erhält einen Kommissar mehr. Der Beitritt wird unterschiedlich bewertet: Während die einen darin einen wichtigen Beitritt zur Stabilisierung und demokratischen Entwicklung des westlichen Balkans sehen, sind andere, zweifelnde Stimmen zu vernehmen, ob das Land bereits alle erforderlichen Beitrittskriterien restlos erfüllt. Auch große Teile der kroatischen Bevölkerung sehen aus Furcht vor sozialem Abstieg der EU-Zukunft skeptisch entgegen.

    Im Oktober tritt Emily O'Reilly ihr Amt als Europäische Bürgerbeauftragte an. EU-Bürger_innen sowie Unternehmen, Verbände oder Vereinigungen können sich an sie wenden, wenn es Beschwerden im Hinblick auf Europäische Verwaltungstätigkeit gibt und EU-Bürger_innen in ihren Unionsrechten verletzt werden.

    Beim Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft im November bleibt die Beziehung der Ukraine zur EU offen und führt in der Ukraine zu heftigen Kontroversen zwischen der Opposition, die eine Annäherung zur EU fordert, und der Regierung, die diese Forderung ablehnt. 





    Zunehmende gibt es Proteste gegenüber der EU-Politik © istock.com

  • Ausblick

    Zum 1. Januar 2014 tritt Lettland der Eurozone bei und führt als 18. EU-Mitgliedstaat die gemeinsame Währung ein.

    Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt sich deutlich, dass die EU-Partner nur gemeinsam in der Lage sind, die derzeitigen und zukünftigen Aufgaben zu bewältigen. Die Debatte dazu ist am Anfang: Es werden vermehrt Stimmen laut, die daran zweifeln, dass weitgehend deregulierte Finanzmärkte auf lange Sicht dem Gemeinwohl mehr nutzen als schaden. In der Diskussion ist ferner die Forderung nach der Bereitschaft der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzliche Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern.

    Weitere hochkomplizierte Problemlagen sind ungelöst:

    • Wie geht es weiter im Hinblick der Konstellation EU-Ukraine-Russland?

    • Wie verhält sich die EU gegenüber den vielen aus Afrika und dem Nahen Osten geflüchteten Menschen, die in der EU Schutz suchen und nicht von allen Europäer_innen willkommen geheißen werden?

    • Wie reagiert die EU auf die brisanten politischen Entwicklungen beim wichtigen Nachbar Türkei?

    • Der geplante Ausstieg Großbritanniens aus der EU ("Brexit") nach dem Referendum hat alle Beteiligten überrascht. Konkrete Schublädenpläne zum Prozedere gibt es nicht...


    Es wird eine bedeutsame politische Aufgabe sein, die europaskeptische Bevölkerung trotz aller vorliegenden Schwierigkeiten von den langfristigen Vorteilen eines geeinten Europas – als Garant für Frieden, Freiheit und Wohlstand auch in Zukunft – zu überzeugen.





    © Augenauf / www.pixelio.de