Live online - per Webinar - ins Gespräch kommen. Vom Arbeitsplatz, zuhause oder unterwegs...
- 26. Sept. 2018, 18.00 bis ca. 19.30 Uhr
- Mit Sibylle Brandt (AG Selbst aktiv, Landesvors. Bayern), Stephan Neumann (AG Selbst aktiv, stv. Landesvors. Berlin), Hedi Menge (Assistenzhundewelt n.e.V.)
- Die Zugangsdaten erhalten Sie per Mail.
- Das Webinar wird aufgezeichnet und hier im Gästebuch für die Teilnehmenden zur individuellen Nachbereitung passwortgeschützt hinterlegt
- Am 26. Sept. ist der Kursraum ab 17.30 Uhr geöffnet.
- Infos zu Technikcheck und simultaner Schriftdolmetschung demnächst
- Zum Webinarraum (wird ab 17.30 Uhr aktiviert)
Viele Menschen leben mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Assistenzhunde helfen diesen Menschen, selbstständig zu bleiben und aktiv am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Um diese Form der sozialen Teilhabe dauerhaft und auf hohem qualitativen Niveau abzusichern, ist sowohl aus Sicht betroffener Menschen, begleitender Verbände/Vereine als auch von tierärztlicher Seite (inkl. Tierverhaltensmediziner) und von Tiertrainer_innen ein Assistenzhundegesetz nötig. Dieses soll Regelungen und Standards festlegen.
Was im Gesetz verankert sein sollte und was in diesem Kontext noch zu beachten ist, diskutieren wir mit Akteuren und Betroffenen live online per Webinar. Und gern mit Ihnen. Informieren Sie sich über dieses Thema und bringen Sie Ihre Erfahrungen ein!
Die Teilnahme am Webinar ist kostenfrei.
Sollten Sie Assistenz für die Teilnahme per Webinar benötigen, so notieren Sie das bitte im Anmeldeformular (Bereich: Noch Fragen?).
Moderation: David Röthler
Zum Betreten des Zoom-Webinars klicken Sie einfach auf den Link (sh. rechts oben) bzw. den Link, den wir Ihnen per Mail zugeschickt haben.
Beim erstmaligen Aufrufen des Links wird ein kleines Programm heruntergeladen.
Zoom kann auch mit mobilen Geräten (Tablet/Smartphones) aufgerufen werden. Dafür ist der Download einer kleinen App im jeweiligen Store nötig. Als Meeting-ID nutzen Sie dann bitte die Zahlenkombination aus dem Zoom-Link, den Sie per Mail zuvor von der FES OnlineAkademie erhalten haben.
Folgendes Video zeigt, wie der Kursraum via Laptop zu betreten ist. Weitere spezielle Anmeldedaten sind nicht erforderlich.
Wenn möglich nutzen Sie bitte für ein ansprechendes Webinarerlebnis eine Webcam und Headset bzw. Kopfhörer.
An dieser Stelle werden wir Ihnen zur Nachbereitung Unterlagen und den Videomitschnitt des Webinars hinterlegen.
Die Materialien werden im Tagesverlauf freigeschaltet und alle informiert.
Videomitschnitt des Webinars:
Das Passwort zum Aktivieren des Videos erhalten Sie am 28.09. per eMail.
FES OA im Auftrag von Sibylle Brandt / Stefan Neumann - Posting der FES OnlineAkademie im Auftrag von Sibylle Barndt / Stephan Neumann:
Liebe Webinar-Teilnehmerinnen, lieber Webinar-Teilnehmer,
wir möchten uns für Ihre Teilhabe am Webinar „Assistenzhunde und Assistenzhundegesetzgebung“ vom 26. September
mehr anzeigen ... 2018 herzlich bedanken. Leider konnte dieses Thema in der Kürze der Zeit nicht nur angerissen werden, deshalb planen wir für 2019 weitere Seminare.
Für die Vorbereitung dieser Seminare zu diesem komplexen Themenbereich möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten. Uns interessieren Ihre Einschätzungen und Forderungen dazu und die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1.Brauchen wir ein Assistenzhundegesetz?
2.Was sind eigentlich Assistenzhunde?
3.Sind die Begrifflichkeiten Servicehund, Diagnostikhund und Assistenzhund wie in der Webinar Präsentation dargestellt für Sie akzeptable oder
4.Welche Definitionen würden Sie wählen?
5.Welche Anforderungen stellen Sie an einen/Ihren Assistenzhund?
6.Ein Assistenzhundegesetz sollte folgendes regeln: ……
7.Jedes Hilfsmittel muss nach festgelegten Standards hergestellt werden um dessen Qualität und die Sicherheit des Verbrauchers zu gewährleisten. Welche Standards sollte ein Assistenzhund aufweisen?
8.Um Menschen verantwortlich ausbilden zu dürfen, müssen alle Ausbilder eine Ausbildereignungsprüfung oder einen Meistertitel nachweisen. Sollten Ausbilder für Assistenzhunde auf Grund ihrer immens großen Verantwortung für Leib und Leben der Menschen mit Behinderungen nicht auch eine gute Ausbildung erhalten oder nachweisen müssen.
9.Neue Ausbildungsberufe werden vom Bundeswirtschaftsministerium auf dem Weg gebracht. Welche Anforderungen und Voraussetzungen an den Ausbildungsberuf „Ausbilder für Assistenz,- Service- und Diagnostikhunde“ müssen die Bewerber Ihre Meinung nach erfüllen….
10.Welche Ausbildungsrichtlinien sollten eingeführt werden?
11.Welche Fachthemen müssen Bestandteil der Ausbildung sein, welche sollten und welche könnten Bestandteil des Ausbildungsplanes sein?
12.Wie sollten eine abschließende Qualifizierung und Zertifizierung des Berufes aussehen?
13.Wie sollte der „Verbraucher“ zur Führung eines Assistenz-, Service- oder Diagnostikhundes ausgebildet und zertifiziert werden?
14.Welche Anforderungen sollten an Menschen mit Behinderung gestellt werden, die einen Assistenzhund beantragen oder führen.
15.Wie sinnvoll finden Sie Sanktionen bei Verstößen?
16.Welche dringenden Anforderungen an den Tierschutz stellen Sie?
17.Welche gesundheitlichen Forderungen stellen Sie für den Hund.
18.Wie sollte ein effizientes Controlling aussehen und wer sollte dafür zuständig zeichnen?
19.Wie müssten die Sachbearbeiter der KKs geschult werden, um den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden:
20.Wieviel Einfluss auf Genehmigung, Ausbildung und Controlling von Assistenzhunden dürfen Außenstehende haben.
Auf Ihre Antworten, Ihre Einschätzungen, Kritiken und Forderungen zu diesem brisanten Thema freuen wir uns und bedanken uns schon jetzt. Kontakt bitte via: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Brandt / Stephan Neumann
M Schubert - Im Auftrag von M. Schubert postet die FES OnlineAkademie:
"Das Webinar zeigt, dass es noch viel Gesprächs- und Abstimmungsbedarf gibt. Ich plädiere für eine allgemeine Definition für Assistenzhunde.
Behinderungen sind sehr verschieden und wirken
mehr anzeigen ... sich unterschiedlich, aber vor allen sehr individuell auf die Bedürfnisse der Menschen aus. Daher kann man keine detaillierte Definition verfassen. Mein Formulierungsvorschlag ist:
"Assistenzhunde ist der Sammelbegriff für eine Vielzahl von speziell ausgebildeten Hunden, die antrainierte Schutz- oder Hilfsleistungen für Menschen mit Behinderung erbringen." Man kann vielleicht nach österreichischem Vorbild noch Assistenzhunde-Typen festlegen, aber es soll klar formuliert sein, dass Assistenzhunde Aufgaben aus verschieden Bereichen erfüllen kann. Beispielweise, dass ein Blindenführhund auch ein Diabetes-Warnhund sein kann. Eine einheitliche Kennzeichnung ist daher angebracht.
Im Assistenzhundegesetz sollen aber auch ganz klar die Rechte und Pflichten von Assistenzhunde-Halter geklärt sein. Ich betone hier einheitlichen Zugangsrechte für Assistenzhunde. Mein Blindenführhund wurde bereits mehrmals dem Zugangs zu Geschäfte (insbes. Supermärkte), Restaurants und medizinischen Einrichtungen verweigert. In diesen Bereichen gibt es meinen Wissen nach nur Empfehlungen der entsprechende Bundesministerien zu Gunsten von Assistenzhunden." (M. Schubert)
FES OnlineAkademie - Liebe Frau Brückel,
Wir werden Ihre Anregung gern aufnehmen und prüfen, inwieweit wir ein Folgewebinar im Jahr 2019 anbieten können. Der gestrige Austausch hat sehr gut deutlich gemacht, dass die Debatte in
vielen Dank für die positive Rückmeldung.
mehr anzeigen ... Deutschland erst am Anfang zu sein scheint.
Beste Grüße
Ihre OnlineAkademie