Auf einen Blick - Infographiken

TRIPS (Trade-Related Intellectual Property Rights)

Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) legt als internationales Übereinkommen Mindestanforderungen an die Nationalstaaten in Bezug auf Maßnahmen und Verfahren des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum fest. Dabei regelt es u.a. Urheber-, Patent- und Markenrechte sowie den Schutz nicht offengelegter Informationen und die Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken in vertraglichen Lizenzen.

Das TRIPS wurde 1994 dem GATT beigestellt. Das TRIPS hat international eine starke Position. So ist eine Ratifizierung des TRIPS unabdingbare Voraussetzung eines Beitritts zur WTO. Ferner können über die Strukturen der WTO Staaten, die ihr Rechtssystem nicht den Bedingungen des TRIPS unterwerfen, diszipliniert werden.